Seitenbereiche

Verkauf von Ackerstatusrechten

Seien Sie in Sachen Landwirtschaft immer auf dem neusten Stand der Dinge - egal ob rechtlich oder im Bereich der Steuern.

/steuernews_landwirtschaft/

Der Fall

Ein Landwirt, der mit seinen Umsätzen der Durchschnittsatzbesteuerung unterliegt, verkaufte Ackerstatusrechte für landwirtschaftliche Nutzflächen nach Vorschriften der Dauergrünland-Erhaltungsverordnung für Schleswig-Holstein (DGL-VO SH). Der Landwirt erhielt als Entgelt für die Verpflichtung zur Anlegung/zum Erhalt des Dauergrünlands ein einmaliges Entgelt von € 10.500,00. Das Finanzamt unterwarf den Verkauf der Regelbesteuerung und forderte vom Landwirt 19 % Umsatzsteuer auf das Entgelt ein.

Das Urteil

Der Bundesfinanzhof teilte die Auffassung des Finanzamts, wonach der Landwirt mit dem Verkauf der Statusrechte der Regelbesteuerung unterliegende Umsätze ausgeführt hat. Die Veräußerung stellt keine landwirtschaftliche Dienstleistung dar. Der Verkauf würde nicht der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen (Urteil vom 8.2.2018 V R 55/16). Im Ergebnis schmälerte die zu zahlende Umsatzsteuer den Erlös des Landwirts, da dieser dem Käufer keine Umsatzsteuer verrechnet hat.

Stand: 28. August 2018

Bild: Countrypixel - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns

Die HNW ist eine Gruppe spezialisierter Unternehmen in der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung, die sich gesamtheitlich mit Ihren und den individuellen Erfordernissen Ihres Unternehmens auseinandersetzt. Das Team von gut ausgebildeten, fachlich geschulten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bildet die Basis unserer erfolgreichen Beratung am Kanzleistandort in Fulda

HNW Herber Niewelt Witzel Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft
Illustration
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.