Seitenbereiche

Land – und forstwirtschaftlicher Verpachtungsbetrieb

Seien Sie in Sachen Landwirtschaft immer auf dem neusten Stand der Dinge - egal ob rechtlich oder im Bereich der Steuern.

/steuernews_landwirtschaft/

Notwendiges Betriebsvermögen

Wird ein ganzer land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb verpachtet, zählen die dem Betrieb dazugehörenden und vom Pächter genutzten Grundstücke zum notwendigen Betriebsvermögen des Betriebs. Doch wie ist ein vom Verpächter nachträglich erworbenes verpachtetes landwirtschaftliches Grundstück zu beurteilen?

BFH-Urteil

Die Finanzverwaltung neigt natürlicherweise stets dazu, von einem Landwirt nachträglich angeschaffte Grundstücke dem notwendigen Betriebsvermögen zuzurechnen und diesem eine Betriebseinlage zu unterstellen. Dann nämlich kann im Zeitpunkt der Wiederveräußerung ein steuerpflichtiger Gewinn besteuert werden. Im Streitfall, den der Bundesfinanzhof/BFH zu entscheiden hatte, wurde einem Landwirt ein Gewinn von über € 800.000,00 unterstellt. Der Landwirt tauschte in dem betreffenden Fall Grünflächen durch andere Flächen aus. Nach Auffassung des BFH zählt ein von einem Verpächter eines ruhenden land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs erworbenes verpachtetes landwirtschaftliches Grundstück nur dann zum notwendigen Betriebsvermögen des Verpachtungsbetriebs, „wenn es innerhalb eines überschaubaren Zeitraums (zwölf Monate) in das bestehende Pachtverhältnis des landwirtschaftlichen Betriebs bzw. bei parzellenweiser Verpachtung in eines der bestehenden Pachtverhältnisse einbezogen wird“. Im Ergebnis wies der BFH die Revision des Finanzamtes als unbegründet zurück und rechnete die erworbenen Grundstücke dem Privatvermögen des Landwirts zu, womit er diese dann steuerfrei veräußern konnte (BFH vom 19.12.2019 VI R 53/16).

Stand: 01. September 2020

Bild: countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns

Die HNW ist eine Gruppe spezialisierter Unternehmen in der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung, die sich gesamtheitlich mit Ihren und den individuellen Erfordernissen Ihres Unternehmens auseinandersetzt. Das Team von gut ausgebildeten, fachlich geschulten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bildet die Basis unserer erfolgreichen Beratung am Kanzleistandort in Fulda

HNW Herber Niewelt Witzel Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft
Illustration
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.