Seitenbereiche

Betriebshelfer auf Abruf

Seien Sie in Sachen Landwirtschaft immer auf dem neusten Stand der Dinge - egal ob rechtlich oder im Bereich der Steuern.

/steuernews_landwirtschaft/

Minijobs auf Abruf

Gerade in der Landwirtschaft fallen Mehrarbeiten zu bestimmten, oft nicht auf den Tag genau vorhersehbaren Zeiten an. Betriebshelfer werden daher gerne als Minijobber auf Abruf bestellt. Die „Arbeit auf Abruf“ ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Eine „Arbeit auf Abruf“ liegt vor, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart haben, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung je nach Arbeitsanfall bzw. je nach dem jeweiligen betrieblichen Bedarf zu erbringen hat. Für Minijobber auf Abruf gelten besondere arbeitsrechtliche Regeln, die Landwirtinnen und Landwirte beachten sollten. Außerdem haben sich seit Beginn des Jahres die Auflagen verschärft.

Arbeitszeit

In Arbeitsverträgen mit Minijobbern auf Abruf müssen gesetzlich festgelegte Vorgaben hinsichtlich der Dauer der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit beachtet werden. Enthält der Arbeitsvertrag keine Angaben zur Arbeitszeit, gilt zum Schutz des Arbeitnehmers seit 1.1.2019 eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche als vereinbart (bislang waren es lediglich 10 Stunden). Gerade darin liegt die Krux. Vereinbaren der Landwirt und der Minijobber keine feste Arbeitszeit, gilt der Minijobber mit 20 Stunden pro Woche als angestellt. Unter Berücksichtigung des Mindestlohns von € 9,19 (seit dem 1.1.2019) wird aus dem Minijobber ein Vollzeitbeschäftigter. Daher sollten Landwirtinnen und Landwirte bei Beschäftigung von Minijobbern die Arbeitszeit – was die Stundenzahl betrifft – stets vertraglich fixieren.

Stand: 27. Mai 2019

Bild: countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns

Die HNW ist eine Gruppe spezialisierter Unternehmen in der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung, die sich gesamtheitlich mit Ihren und den individuellen Erfordernissen Ihres Unternehmens auseinandersetzt. Das Team von gut ausgebildeten, fachlich geschulten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bildet die Basis unserer erfolgreichen Beratung am Kanzleistandort in Fulda

HNW Herber Niewelt Witzel Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft
Illustration
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.