Seitenbereiche

Corona im landwirtschaftlichen Betrieb

Seien Sie in Sachen Landwirtschaft immer auf dem neusten Stand der Dinge - egal ob rechtlich oder im Bereich der Steuern.

/steuernews_landwirtschaft/

FAQs

Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten informiert auf der Website https://www.stmelf.bayern.de/coronavirus über aktuelle Fragen und Antworten zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Land- und Forstwirtschaft. Die FAQs werden laufend aktualisiert. Aktuell im Focus stehen folgende Themen:

Beschäftigte auf dem Bauernhof

Landwirtinnen und Landwirte dürfen weiterhin Helfer beschäftigen (z. B. Erntehelfer, Tierbetreuer, Betriebsaushilfen, Angestellte, Auszubildende). Es muss aber, wo möglich, ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden. Außerdem müssen die Infektionsschutzregeln beachtet werden. Angehörige des eigenen Haushalts dürfen ebenfalls mithelfen, sofern die sozialen Kontakte zu anderen Personen minimiert werden. Waldbesitzer können ihre normalen Tätigkeiten ausüben.

Passierscheine

Waldarbeiter und Landwirte müssen keinen Passierschein o. Ä. mit sich führen. Das Mitführen von Unterlagen, die den Land- und Forstwirt als solchen ausweisen, ist empfehlenswert und kann unnötige Rückfragen und Zeitverlust vermeiden.

Wenn Quarantäne angeordnet wird

Wird der gesamte Betrieb von der örtlichen Kreisverwaltungsbehörde bzw. dem Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt, können landwirtschaftliche Arbeiten im Regelfall fortgeführt werden. Diese gilt nach Auffassung des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zumindest dann, „wenn auf einem landwirtschaftlichen Anwesen Maßnahmen möglich sind, die eine Weiterverbreitung des Covid-19-Virus verhindern“. Die Zusammenarbeit und v. a. die Nähe zu anderen Menschen gilt es zu vermeiden - „sofern diese nicht zur häuslichen Familie gehören und ebenfalls unter Quarantäne stehen“. Das Ministerium weist in seinen FAQs darauf hin, dass die erforderlichen Modalitäten vom Einzelfall abhängen. Bei der Einzelfallentscheidung ist zu berücksichtigen, „dass an der Aufrechterhaltung der Landwirtschaft ein erhebliches Interesse besteht“. Der Zweck der Quarantäne darf aber nicht gefährdet werden und muss gegebenenfalls von den Behörden vor Ort festgelegt werden.

Stand: 10. Juni 2020

Bild: Illustration

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns

Die HNW ist eine Gruppe spezialisierter Unternehmen in der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung, die sich gesamtheitlich mit Ihren und den individuellen Erfordernissen Ihres Unternehmens auseinandersetzt. Das Team von gut ausgebildeten, fachlich geschulten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bildet die Basis unserer erfolgreichen Beratung am Kanzleistandort in Fulda

HNW Herber Niewelt Witzel Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft
Illustration
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.