Seitenbereiche

Besteuerung einer Unterlassungsverpflichtung

Seien Sie in Sachen Landwirtschaft immer auf dem neusten Stand der Dinge - egal ob rechtlich oder im Bereich der Steuern.

/steuernews_landwirtschaft/

Der Fall

Ein Landwirt schloss mit einem Zweckverband einen notariell beurkundeten Tauschvertrag. Darin verpflichtete sich der Zweckverband zu Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen an den Landwirt. Im Gegenzug verpflichtete sich der Landwirt, seine Schweinehaltung nicht über den bisherigen Umfang zu erweitern. Der Landwirt erklärte die Entschädigungszahlungen des Zweckverbandes als außerordentlichen Ertrag. Die Finanzverwaltung setzte die Zahlungen hingegen als laufenden Ertrag zum tariflichen Einkommensteuersatz an. Die hiergegen gerichtete Revisionsklage hatte Erfolg.

Verteilung der Entschädigungszahlungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) ließ für die vom Zweckverband an den Landwirt geleisteten Zahlungen die Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens zu (Urteil vom 15.2.2017, VI R 96/13). Damit konnte der Landwirt die Zahlungen auf mehrere Jahre – nach Auffassung des BFH auf bis zu 25 Jahre – verteilen. 25 Jahre deshalb, weil sich der Landwirt verpflichtete, die Schweinehaltung dauerhaft nicht zu erweitern. Legen die Beteiligten einen längeren Zeitraum zugrunde, ist dieser maßgeblich.

Fazit

Besteuert das Finanzamt Zahlungen für eine Unterlassungsverpflichtung der Landwirtin/des Landwirts im Wirtschaftsjahr der Vereinnahmung, sollte stets unter Berufung auf dieses Urteil die Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens geprüft werden. Voraussetzung ist, dass die Landwirtin/der Landwirt den steuerlichen Gewinn durch Bilanzierung ermittelt. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten bewirkt eine periodengerechte Abgrenzung der Zahlung. Der Einmalertrag kann durch die Abgrenzung der Zeitperiode zugerechnet werden, zu der er wirtschaftlich gehört. Bei immerwährenden Unterlassungsverpflichtungen also über einen Mindestzeitraum von 25 Jahren.

Stand: 28. November 2017

Bild: countrypixel - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns

Die HNW ist eine Gruppe spezialisierter Unternehmen in der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung, die sich gesamtheitlich mit Ihren und den individuellen Erfordernissen Ihres Unternehmens auseinandersetzt. Das Team von gut ausgebildeten, fachlich geschulten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bildet die Basis unserer erfolgreichen Beratung am Kanzleistandort in Fulda

HNW Herber Niewelt Witzel Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft
Illustration
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.