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Wirtschaftsprüfung

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gehören zu jenen Rechtsformen, für die das Handelsrecht die Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer zwingend vorschreibt. Aber auch kleine Kapitalgesellschaften und solche Unternehmen, die ihren Jahresabschluss nicht durch einen Abschlussprüfer belegen lassen müssen, können Interesse an einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung haben.

Dem Wirtschaftsprüfer obliegt es, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung zu überprüfen. Aus einem Bestätigungsvermerk - wie er einem positiven Prüfungsergebnis folgt - können keine Auskünfte über die wirtschaftliche und finanzielle Situation eines Unternehmens gewonnen werden. Dennoch stellen wir nicht alleine die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses in den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit, vielmehr wollen wir Ihnen unsere aus der Prüfung gewonnenen Informationen und Eindrücke vermitteln, um Ihr Unternehmen im positiven Sinne weiterzuentwickeln.

Als Wirtschaftsprüfer in Fulda können Ihnen die Übernahme folgender Aufgaben anbieten:

  • Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen, einschließlich Konzernabschlussprüfungen bei Kapital- und Personengesellschaften
  • Gesetzliche und freiwillige Sonderprüfungen
  • Prüfungen von Rechenschaftsberichten nach dem Parteiengesetz
  • Gutachter- und Sachverständigentätigkeit
  • Treuhänderische Verwaltung
  • Einrichtung und Prüfung von Qualitätssicherungssystemen
  • Due Dilligence
  • Umwandlung von Unternehmen
  • Prüfung der ordnungsgemäßen Entrichtung der Lizenzentgelte nach der Verpackungsverordnung
  • Gründungsprüfungen
  • Prüfungen anlässlich Umgründungen
  • Unternehmensbewertungen
  • Sondergutachten

Das deutsche Handelsrecht sieht für viele Unternehmen eine verpflichtende jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vor. Betroffen davon sind große und mittelgroße Kapitalgesellschaften. Für eine kleine Kapitalgesellschaft kann jedoch eine freiwillige Jahresabschlussprüfung – das heißt ohne rechtliche Verpflichtung – von Vorteil sein. Ein belegter Jahresabschluss hilft insbesondere bei Kreditgesprächen mit der Bank.

Die Geschäftsführer und Vorstände einer Gesellschaft haben jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen. In diesem wird der Geschäftsverlauf in der abgelaufenen Periode in einer komprimierten Form dargestellt. Aufgabe der Wirtschaftsprüfer ist es, die Buchführung und die Bilanzierung im Hinblick auf gesetzliche Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Das Prüfergebnis in Form des Bestätigungsvermerkes sagt demgemäß nichts über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus, sondern bestätigt, dass die im Jahresabschluss dargestellte wirtschaftliche Lage ein der Realität entsprechendes Bild vermittelt. Grundsätzlich nicht umfasst ist das Aufdecken von Unterschlagungen oder anderer verbotener Handlungen der Organe des geprüften Unternehmens. Sollte eine Prüfung aber solche Tatsachen zu Tage bringen, besteht natürlich eine Berichtspflicht. Anzumerken ist auch noch, dass die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers in keinem Zusammenhang mit Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden steht.

Die Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer dient damit den so genannten "Stakeholdern". Gemeint sind alle am Unternehmen in irgendeiner Form Beteiligten (zentral natürlich die Eigentümer, die mit dem Jahresabschluss Berichterstattung über den Einsatz ihres Kapitals erhalten; wichtig ist ein geprüfter Jahresabschluss aber auch für Banken).

Bei der Wirtschaftsprüfung lernen wir im Zuge unserer Tätigkeit ein Unternehmen sehr umfassend kennen. In Verbindung mit unserem durch Weiterbildung ständig ergänztem Fachwissen und Erfahrung bei mittleren Unternehmen sind wir in der Lage, Verbesserungspotenzial zu erkennen. Hierdurch wird der Nutzen einer freiwilligen Prüfung für das geprüfte Unternehmen deutlich sichtbar.

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