Seitenbereiche

Steuerliche Besonderheiten bei Verpachtung von Landwirtschaftsflächen an Windkraftanlagenbetreiber

Seien Sie in Sachen Landwirtschaft immer auf dem neusten Stand der Dinge - egal ob rechtlich oder im Bereich der Steuern.

/steuernews_landwirtschaft/

Traumrenditen

Die Verpachtung von Grundstücken für Windräder ist für Landwirtinnen und Landwirte ein lukratives Geschäft. In der Spitze werden – wie aus einem Bericht des Handelsblatts vom 29.7.2026 unter Berufung auf Marktdaten des Beratungsunternehmens Windresearch hervorgeht – bis zu € 400.000,00 pro Jahr und Anlage gezahlt. Der Deutsche Bauernverband lehnt Forderungen nach einer Deckelung solcher Pachten ab. Gegenwind droht allerdings von der Bundesregierung: Im Koalitionsvertrag haben die Parteien vereinbart, die zulässige Höhe von Flächenpachten für EEG-geförderte Anlagen zu begrenzen. Konkrete Pläne für eine Umsetzung gibt es allerdings nicht. Letztlich dürfte es für die Entwicklung der Pachten auf das Flächenangebot ankommen.

Steuerliche Aspekte

Einkommensteuerlich ändert sich für den Landwirt durch die Verpachtung im Grunde nichts, sofern die verpachteten Flächen im Betriebsvermögen belassen und nicht entnommen werden. Die Pachtzahlungen sind in diesem Fall Betriebseinnahmen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs. Alternativ kann eine Entnahme in das Privatvermögen erfolgen. Die hieraus entstehenden Entnahmegewinne sind im Gesamtgewinn des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zu erfassen und die Pachtzahlungen stellen in diesem Fall Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) dar.

Umsatzsteuer

Gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. a Umsatzsteuergesetz (UStG) ist die Vermietung solcher Flächen für Windräder umsatzsteuerfrei. Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung ist nach § 9 Abs. 2 UStG zwar möglich, dürfte aber im Einzelfall wenig vorteilhaft sein.

Grundvermögenseigenschaft der Standortflächen

Die Standortflächen von Windenergieanlagen bleiben nach § 233 Abs. 1 Bewertungsgesetz (BewG) Teil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, wenn im Umgriff der Anlage weiterhin land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft liegen.

Stand: 26. August 2026

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns

Die HNW ist eine Gruppe spezialisierter Unternehmen in der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung, die sich gesamtheitlich mit Ihren und den individuellen Erfordernissen Ihres Unternehmens auseinandersetzt. Das Team von gut ausgebildeten, fachlich geschulten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bildet die Basis unserer erfolgreichen Beratung am Kanzleistandort in Fulda

HNW GmbH Steuerberatungsgesellschaft
© Countrypixel - stock.adobe.com
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.