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Aufwendungen im Zusammenhang mit Fondsbeteiligungen

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Kapitaleinkünfte und Werbungskosten

Eigentlich werden Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften seit Einführung der Abgeltungsteuer nicht mehr berücksichtigt. Sie gelten vielmehr mit dem Sparer-Pauschbetrag als abgegolten. Dieser beträgt seit 1.1.2023 € 1.000,00 bis € 2.000,00 bei Zusammenveranlagung.

Geschlossene Fondsbeteiligungen

Nicht mit den „üblichen“ Kapitalanlagen wie Aktien, Anleihen, Festgeld usw. zu vergleichen sind Kapitalanlagen in Form von geschlossenen Fondsbeteiligungen. Hier sind – was die Geltendmachung von Werbungskosten anbelangt – andere Regelungen maßgeblich.

Sonderwerbungskosten

Anleger in geschlossene Immobilienfonds können Sonderwerbungskosten steuermindernd geltend machen, da diese Fonds Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Als Sonderwerbungskosten werden solche Aufwendungen bezeichnet, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer geschlossenen Fondsbeteiligung stehen und nicht von der Fondsgesellschaft, sondern vom jeweiligen Anteilseigner, dem Fondsanleger, getragen werden. Sonderwerbungskosten sind z. B. Darlehenszinsen im Zusammenhang mit der Anteilsfinanzierung, Porto oder Telefonkosten. Die Rechtsgrundlage für den Sonderwerbungskostenabzug ergibt sich unter anderen aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs/BFH vom 23.11.2004 (Az. IX R 59/01).

Stand: 26. April 2023

Bild: kwarner - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Die HNW ist eine Gruppe spezialisierter Unternehmen in der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung, die sich gesamtheitlich mit Ihren und den individuellen Erfordernissen Ihres Unternehmens auseinandersetzt. Das Team von gut ausgebildeten, fachlich geschulten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bildet die Basis unserer erfolgreichen Beratung am Kanzleistandort in Fulda

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