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Handschriftliches Testament kann als Nachweis der Erbenstellung ausreichen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Vorlage eines handschriftlichen Testaments als Nachweis der Erbenstellung gegenüber der Bank ausreichend ist, sofern keine konkreten nachvollziehbaren Zweifel an der Erbenstellung vorliegen.

In klaren Erbfolgefällen besteht grundsätzlich kein schutzwürdiges Interesse der Bank, die Vorlage eines Erbscheins zu verlangen.

Für die Beantragung des Erbscheins anfallende Kosten sind den Erben als unnötige Ausgaben zu erstatten, wenn die Bank trotzdem auf dem Erbschein besteht.

Sollten Sie im Erbfall auf Widerstand der Bank stoßen, zögern Sie bitte nicht, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gerne stehen wir Ihnen auch bei der Errichtung von Testamenten und/oder der Prüfung bereits vorhandener Testamente auf Anpassungsbedarf zur Verfügung.

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