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Informationspflicht zur Online-Streitbeilegung ODR-Verordnung (EU) 524/2013

Von vielen unbemerkt ist am 9. Januar 2016 eine EU-Verordnung in Kraft getreten (die sogenannte ODR-Verordnung), die Betreibern von Web-Angeboten neue Informationspflichten auferlegt.

Hintergrund ist die Bestrebung der EU, Verbrauchern über die Bereitstellung einer eigenen Online-Plattform (sogenannte OS-Plattform) ein Instrument zur außergerichtlichen Streitbeilegung bereitzustellen. Betroffen sind alle Anbieter von Online-Angeboten, über deren Plattform Verbraucher online Verträge über den Bezug von Waren oder Dienstleistungen abschließen können. Handlungsbedarf haben also insbesondere Betreiber von Online-Shops, aber auch Anbieter, die sich diverser Verkaufsplattformen (z. B. eBay oder Amazon) bedienen sowie Betreiber von Apps, welche sogenannte In-App-Verkäufe ermöglichen. Nach Artikel 14 der ODR-Verordnung müssen diese Betreiber einen Link zur Verfügung stellen, der auf die OS-Plattform verweist. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. Zudem muss die E-Mail-Adresse des Betreibers angegeben sein, was bei Websites ohnedies schon notwendiger Bestandteil des vorzuhaltenden Impressums ist.

Betreiber, die dies unterlassen, riskieren eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung; von den Abgemahnten werden sodann in der Regel die Gebühren für die die Abmahnung aussprechenden beauftragten Rechtsanwälte eingefordert. Zur Vermeidung dieses Szenarios sollte daher kurzfristig gehandelt werden.

Wir beraten Anbieter von Online-Plattformen und sind Ihnen bei der rechtssicheren Platzierung des geforderten Links auf die OS-Plattform gerne behilflich.

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