Seitenbereiche

Leistungen eines Gesundheitszentrums

Seien Sie in Sachen Ärzte immer auf dem neusten Stand der Dinge - egal ob rechtlich oder im Bereich der Steuern.

/steuernews_aerzte/

Gesundheitszentrum

Als „Gesundheitszentrum“ wird im Regelfall eine Einrichtung bezeichnet, in der Personen ohne ernsthafte Erkrankungen einen zeitlich beliebigen Aufenthalt auf eigene Kosten buchen können. Der Umfang der Gesundheitsleistungen kann ebenfalls individuell bestimmt werden. Vor Beginn des Aufenthalts erfolgt ein ärztliches Aufnahmegespräch und es wird ein entsprechender Therapieplan erarbeitet. Dieser ist allerdings unverbindlich. Einer ärztlichen Anordnung bedarf es nicht bzw. eine solche liegt bei Besuchern solcher Einrichtungen im Regelfall nicht vor.

Umsatzsteuerpflicht

Solche Gesundheitszentren haben meist keinen Versorgungsvertrag mit einer Krankenkasse und gelten auch nicht als Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung. Damit sind die Leistungen umsatzsteuerpflichtig, wie das Hessische Finanzgericht (FG) entschieden hat (Urteil vom 28.6.2017, 1 K 19/16).

Befreiung nach der MwStSystRL

Im Streitfall konnte sich das Gesundheitszentrum auch nicht auf den Art. 132 Abs. 1 Buchst. b der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) berufen. Nach dieser Vorschrift, welche über die nationale Befreiungsvorschrift hinausgeht, befreien die Mitgliedstaaten von der Umsatzsteuer unter anderem Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen sowie damit eng verbundene Umsätze. Die letztgenannten Umsätze wären bei einem Gesundheitszentrum im klassischen Sinne zwar anzunehmen. Weitere Voraussetzung für die Anwendung der Befreiungsvorschrift ist aber, dass der Unternehmer mit Einrichtungen des öffentlichen Rechts, Krankenanstalten, Zentren für ärztliche Heilbehandlung und Diagnostik und anderen ordnungsgemäß anerkannten Einrichtungen vergleichbar ist. Dies ist im Regelfall bei Privatkliniken der Fall. Ein Gesundheitszentrum ist allerdings nicht als Privatklinik anzusehen und erfüllt daher diese weiteren Voraussetzungen nach Auffassung des FG nicht.

Revisionsverfahren

Das Urteil des FG ist allerdings nicht rechtskräftig, da der Betreiber des Gesundheitszentrums in die Revision gegangen ist. Das Verfahren ist derzeit anhängig beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Az. XI R 29/17.

Stand: 28. August 2018

Bild: jarrycz - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns

Die HNW ist eine Gruppe spezialisierter Unternehmen in der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung, die sich gesamtheitlich mit Ihren und den individuellen Erfordernissen Ihres Unternehmens auseinandersetzt. Das Team von gut ausgebildeten, fachlich geschulten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bildet die Basis unserer erfolgreichen Beratung am Kanzleistandort in Fulda

HNW Herber Niewelt Witzel Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft
Illustration
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.