Seitenbereiche

Einkauf von Hotelleistungen durch Reiseveranstalter

Seien Sie in Sachen Gastronomie immer auf dem neusten Stand der Dinge - egal ob rechtlich oder im Bereich der Steuern.

/steuernews_gastronomie/

Gewerbesteuer

Gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. e Gewerbesteuergesetz (GewStG) ist die Hälfte der Miet- und Pachtzinsen für die Nutzung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen, dem für die Gewerbesteuer maßgeblichen Gewerbeertrag hinzuzurechnen. Die Finanzverwaltung kam in diesem Zusammenhang auf die Idee, die von Reiseveranstaltern im Voraus eingekauften Zimmerkontingente in diversen Hotels als gewerbesteuerpflichtige Miet- und Pachtzinsen zu betrachten. Dem erteilte der Bundesfinanzhof (BFH) jedoch eine klare Absage.

Urteil des BFH

Der BFH hat eine Hinzurechnung verneint (Urt. v. 25.7.2019, III R 22/16). Die angemieteten Hotels wären selbst bei fingiertem Eigentum des Reiseveranstalters jedenfalls kein Anlagevermögen, denn die Geschäftsmodelle der Reiseveranstalter würden gerade keine langfristige Nutzung der Hotelzimmer vorsehen, sondern eben nur eine zeitlich begrenzte kurzfristige Nutzung. Damit scheidet das Kriterium „Anlagevermögen“ aus.

Stand: 28. September 2020

Bild: Weissblick - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns

Die HNW ist eine Gruppe spezialisierter Unternehmen in der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung, die sich gesamtheitlich mit Ihren und den individuellen Erfordernissen Ihres Unternehmens auseinandersetzt. Das Team von gut ausgebildeten, fachlich geschulten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bildet die Basis unserer erfolgreichen Beratung am Kanzleistandort in Fulda

HNW Herber Niewelt Witzel Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft
Illustration
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.