Seitenbereiche

Umsatzsteuer-Pauschalierung für Landwirte auf der Kippe

Seien Sie in Sachen Landwirtschaft immer auf dem neusten Stand der Dinge - egal ob rechtlich oder im Bereich der Steuern.

/steuernews_landwirtschaft/

Umsatzsteuer-Pauschalierung vielfach genutzt

Landwirte können ihre steuerpflichtigen Umsätze wahlweise nach Durchschnittssätzen versteuern (§ 24 Umsatzsteuergesetz/UStG). Von diesem Wahlrecht haben in 2016 insgesamt 180.646 von rund 275.400 landwirtschaftlichen Betrieben Gebrauch gemacht (vgl. heute im Bundestag, hib 987/2020 [JT], Antwort der Bundesregierung [19/22098] auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion [19/21814]). Neue Zahlen wird es erst ab Mitte 2021 geben. Die Bundesregierung geht aber davon aus, dass der Anteil der pauschalierenden Betriebe seit der letzten Agrarstrukturerhebung weiter gesunken ist. Dennoch ist die Anzahl der „Pauschallandwirte“ der EU-Kommission zu hoch.

Vertragsverletzungsverfahren

Bereits im Januar 2019 erhielt Deutschland ein Aufforderungsschreiben im Zusammenhang mit der Anwendung der Mehrwertsteuer-Sonderregelung auf Landwirte (https://ec.europa.eu/germany/news/20190124-vertragsverletzungsverfahren-deutschland_de). Es richtet sich gegen die nach Auffassung der EU-Kommission zu weit gefasste Anwendung der Regelung des § 24 UStG. Nach den europarechtlichen Anforderungen der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie ist die Anwendung der Pauschalierung nur den Land- und Forstwirten gestattet, für die eine Anwendung des Regelbesteuerungssystems besondere „verwaltungstechnische Schwierigkeiten“ bereitet. Nach Auffassung der EU-Kommission verletzt die Regelung des § 24 UStG diese Anforderungen, denn sie könne unbegrenzt von allen Land- und Forstwirten in Anspruch genommen werden.

Ansicht der Bundesregierung

In der o. g. Anfrage der FDP-Franktion (vgl. hib 987/2020 [JT]) erklärte die Bundesregierung auf die Frage nach der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren durch die EU, „sie halte die geltende Regelung mit dem EU-Recht für vereinbar“.

Fazit

In der Tat können nach § 24 UStG alle Landwirte die Pauschalregelung anwenden, d. h. auch große landwirtschaftliche Betriebe. Auf diverse verwaltungstechnische Schwierigkeiten kommt es nicht an. Landwirte, die derzeit die Pauschalbesteuerung nutzen, sollten sich daher mittelfristig auf eine Gesetzesänderung einstellen.

Stand: 25. November 2020

Bild: countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns

Die HNW ist eine Gruppe spezialisierter Unternehmen in der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung, die sich gesamtheitlich mit Ihren und den individuellen Erfordernissen Ihres Unternehmens auseinandersetzt. Das Team von gut ausgebildeten, fachlich geschulten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bildet die Basis unserer erfolgreichen Beratung am Kanzleistandort in Fulda

HNW Herber Niewelt Witzel Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft
Illustration
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.