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Was müssen Landwirte bei Gewinnermittlung und Steuererklärung beachten?

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Land- und forstwirtschaftlichen Betrieben steht zur Gewinnermittlung grundsätzlich die Buchführung oder die Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen zur Verfügung. Welche Form der Gewinnermittlung gewählt werden darf, hängt primär von der Größe des Betriebs ab. Grundsätzlich haben Land- und Forstwirte für jedes (Wirtschafts)Jahr eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Auf das Jahreseinkommen, auch eines nach Durchschnittsätzen pauschalierten Landwirts, kommt in der Regel der normale Steuersatz nach dem Einkommensteuergesetz zur Anwendung.

Stand: 30.09.2021

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Die HNW ist eine Gruppe spezialisierter Unternehmen in der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung, die sich gesamtheitlich mit Ihren und den individuellen Erfordernissen Ihres Unternehmens auseinandersetzt. Das Team von gut ausgebildeten, fachlich geschulten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bildet die Basis unserer erfolgreichen Beratung am Kanzleistandort in Fulda

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